Sparen & Anlegen

Finanzplanung

Mit dem VR-FinanzPlan entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Finanzstrategie. Mit diesem ganzheitlichen Beratungs-Ansatz begleitet die Mendener Bank eG Sie in jeder Lebenssituation als verlässlicher Partner.

Geld sparen

Schon mit kleinen Beträgen können Sie sich Schritt für Schritt ein finanzielles Polster schaffen. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, Kapital aufzubauen.

Geld anlegen

Egal ob Sie größere oder kleinere Beträge anlegen möchten: Mit unseren Anlage-Produkten machen Sie mehr aus Ihrem Geld. Bei uns finden Sie das für Sie passende Angebot.

Vermögensplanung

Wer bereits Vermögen aufgebaut hat, setzt am besten auf eine Beratung durch Experten. Mit dem VR-VermögensPlan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre individuelle Vermögensplanung.

Vermögensmanagement

Profitieren Sie von einer professionellen Vermögensverwaltung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die Anlage-Strategie, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

Steuer-Identifikationsnummer

Durch das Jahressteuergesetz 2010 gelten ab dem 1.1.2011 neue gesetzliche Anforderungen für die Erteilung von Freistellungs- aufträgen. Erstmals müssen Privatpersonen bei der Erteilung von Freistellungsaufträgen ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben.

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde allen natürlichen Personen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in den letzten zwei Jahren zugeschickt. 

 

 

Hintergrund

Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von Geburt an lebenslang gültig. Sie besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer.

 

Die Steuer-Identifikationsnummer ist nicht mit der Steuer-Nummer zu verwechseln, unter welcher Steuerpflichtige vom Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die zwingende Angabe der Steuer-Identifikationsnummer soll eine eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung ermöglichen, an die gemäß § 45d EStG die freigestellten Kapitalerträge von den Kreditinstituten gemeldet werden. 

 

 

Auswirkung auf den Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag, der nach dem 31.12.2010 erteilt oder geändert wird, ist nur dann wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Eheleuten ist auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten mitzuteilen.

Mendener Bank eG
BLZ: 44761312
BIC: GENODEM1MEN