Navigation überspringen
Startseite
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Wir für Sie
Online-Banking
Kontakt & Service
Angebote & Aktuelles
Mendener Bank eG
BLZ: 44761312
BIC: GENODEM1MEN
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis

Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht den Sternen.

 

Nehmen Sie Ihre private Vorsorge selbst in die Hand.
Hier finden Sie die Informationen zu unserer Kundenveranstaltung: Broschüren und Formulare zum ansehen oder abspeichern.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantie für die Aktualität bzw. Gültigkeit der Broschüren übernehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.bund.de

Hinweis:
Eine Formvorschrift für Vorsorge-Vollmachten besteht nicht.

Die von Herrn Ass. Jur. Dipl. Betriebswirt (FH) Hermann-Josef Krämer vorgestellte Muster-Vollmacht dient als Anregung für Ihre individuelle Vollmacht.

Neben zahlreichen anderen veröffentlichten Formularen kann Ihnen bei den präzisen Formulierungen der von der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises erstellte Vordruck behilflich sein, der im Kreisgebiet inzwischen gute Akzeptanz gefunden hat.

Vorsorgevollmachten werden besser anerkannt, wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist und wenn keine Zweifel über die Person des Vollmacht-Gebers und den Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht bestehen.

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Vorsorge-Vollmacht kann auf Wunsch durch die Betreuungsbehörde des Märkischen Kreises erfolgen. Die für Menden zuständige Dienststelle des Kreises finden Sie in der Brückstraße 9, 58706 Menden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer: 02373/9373-0.

Für die öffentliche Beglaubigung einer Vollmacht durch die Betreuungsbehörde ist gemäß § 6 Abs. 5 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten.