Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Für die Mendener Bank eG stellt eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit unseren Mitgliedern und Kunden eine wichtige Grundlage dar. Diese möchten wir weiterhin mit Ihnen auf- und ausbauen sowie das bisherige Vertragsverhältnis weiterführen. Um dies zu gewährleisten, benötigen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu unseren neuen Kontomodellen sowie den geänderten Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Wie es für Sie weiter geht

Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung

In den kommenden Tagen werden wir Sie per Post oder in Ihrem OnlineBanking kontaktieren und Sie bitten, uns Ihre Zustimmung für die Fortführung der bisherigen Geschäftsverbindung zu geben. So können wir - Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank - die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Sonderbedingungen
  • das Preis- und Leistungsverzeichnis

Kunden mit OnlineBanking

  • Download der zur Verfügung gestellten Dokumente
  • Klick auf den Button "Zustimmen"

Kunden, die einen Brief erhalten haben

  • Zustimmung per persönlichem QR-Code, welcher in dem Schreiben auf der Rückseite platziert ist
  • Download der zur Verfügung gestellten Dokumente
  • Klick auf den Button "Zustimmen"

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

1 Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken