Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Versammlung der Vertreter

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Mendener Bank eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Mendener Bank eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Ulrich Hackl (Vorstand)
Florian Steuer (Vorstand)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Versammlung der Vertreter gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Versammlung der Vertreter über diese Prüfung.

Der Aufsichtsrat der Mendener Bank eG ist mit insgesamt sechs Mitgliedern besetzt. Namentlich sind dies: Rainer Scholand als Vorsitzender, Sebastian Graumann (stellvertretender Vorsitzender), Johannes Georg Ammelt, José Catalán Bermúdez, Jürgen Kleine und Hermann Niehaves.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.