Kai Dünnebacke, Leiter Firmenkundenbetreuung im Hause der Mendener Bank.
Von ihm erfahren Sie mehr über die Direktversicherung als eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.
Herr Dünnebacke, es heißt, Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Zudem sparen sie mit einer solchen Direktversicherung in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben - und das alles durch Entgeltumwandlung. Könnten Sie bitte das Thema näher erläutern?
Kai Dünnebacke: Ja, auf jeden Fall. Das Rentenniveau sinkt weiter und damit auch die gesetzliche Rente. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig für den Ruhestand vorzusorgen, und die sogenannte Versorgungslücke zu schließen. Ich vermute, jeder Arbeitnehmer möchte im Alter seinen bisher gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Die Direktversicherung ist - neben der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Pensionszusage und der Unterstützungskasse - eine von fünf Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) dient dem Zweck des Ansparens einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Er schließt diese Art der Rentenversicherung für die Arbeitnehmer ab und gewährt einen Arbeitgeberzuschuss.
Ich rate jedem Arbeitnehmer: ‚Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Betriebsrente‘. Zusammen mit unseren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten wir dann ein passendes Angebot.
Herr Dünnebacke, wie funktioniert eine Direktversicherung?
Kai Dünnebacke: Die Frage beantworte ich gern. Wie schon erwähnt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Gehalts dafür verwendet wird. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte – sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Die Direktversicherung ist flexibel und an die Bedürfnisse und finanziellen Mittel des Arbeitnehmers anpassbar. Sie basiert auf einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt. Dabei zahlt der Arbeitgeber den Beitrag direkt aus dem Bruttogehalt in die Betriebsrente ein. So fallen für diesen Teil des Gehalts in der Ansparphase keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Allerdings gelten dabei Höchstgrenzen: Nur Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialabgabebefreit. Somit brauchen die Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge nicht in der Steuererklärung angeben zu werden. Der Vertrag lässt sich auch bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Die bereits eingezahlten Beiträge für die Direktversicherung sind dabei unverfallbar – das heißt, sie bleiben erhalten.