Betriebliche Altersvorsorge - Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen

Im Gespräch mit…

Kai Dünnebacke, Leiter Firmenkundenbetreuung im Hause der Mendener Bank.
Von ihm erfahren Sie mehr über die Direktversicherung als eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge.
 

Herr Dünnebacke, es heißt, Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Zudem sparen sie mit einer solchen Direktversicherung in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben - und das alles durch Entgeltumwandlung. Könnten Sie bitte das Thema näher erläutern?

Kai Dünnebacke: Ja, auf jeden Fall. Das Rentenniveau sinkt weiter und damit auch die gesetzliche Rente. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig für den Ruhestand vorzusorgen, und die sogenannte Versorgungslücke zu schließen. Ich vermute, jeder Arbeitnehmer möchte im Alter seinen bisher gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Die Direktversicherung ist - neben der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Pensionszusage und der Unterstützungskasse - eine von fünf Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) dient dem Zweck des Ansparens einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber. Er schließt diese Art der Rentenversicherung für die Arbeitnehmer ab und gewährt einen Arbeitgeberzuschuss.

Ich rate jedem Arbeitnehmer: ‚Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen einer Betriebsrente‘. Zusammen mit unseren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bieten wir dann ein passendes Angebot.

Herr Dünnebacke, wie funktioniert eine Direktversicherung?

Kai Dünnebacke: Die Frage beantworte ich gern. Wie schon erwähnt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge und kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Gehalts dafür verwendet wird. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte – sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Die Direktversicherung ist flexibel und an die Bedürfnisse und finanziellen Mittel des Arbeitnehmers anpassbar. Sie basiert auf einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt. Dabei zahlt der Arbeitgeber den Beitrag direkt aus dem Bruttogehalt in die Betriebsrente ein. So fallen für diesen Teil des Gehalts in der Ansparphase keine Steuern oder Sozialabgaben an.

Allerdings gelten dabei Höchstgrenzen: Nur Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialabgabebefreit. Somit brauchen die Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge nicht in der Steuererklärung angeben zu werden. Der Vertrag lässt sich auch bei einem Arbeitgeberwechsel fortführen. Die bereits eingezahlten Beiträge für die Direktversicherung sind dabei unverfallbar – das heißt, sie bleiben erhalten.

Herr Dünnebacke, das klingt ja zunächst gut. Doch wann erfolgt die Auszahlung des Gesparten?  

Kai Dünnebacke: Die Auszahlung der Direktversicherung erfolgt im Rentenalter. Dabei haben die Sparer die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Allerdings müssen Rentner ihre Betriebsrenten versteuern. Für gesetzlich Versicherte fallen – wie bei der staatlichen Altersvorsorge auch – Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung an. Dabei steht ihnen ein Freibetrag zu. Privatversicherte müssen in der Regel keine Sozialabgaben im Rahmen Ihrer Altersvorsorge leisten.

Herr Dünnebacke, auch darüber müssen wir reden. Was passiert mit der Auszahlung der Direktversicherung im Todesfall des sparenden Arbeitnehmers?

Kai Dünnebacke: Sollte der Versicherungsnehmer während des Rentenbezugs versterben, wird die betriebliche Altersvorsorge bis zum Ende der festgelegten Vertragslaufzeit an diejenigen ausgezahlt, die vertraglich als Bezugsberechtigte festgelegt sind. Dazu können Hinterbliebene wie Ehepartnerin oder Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte gehören. So sind die Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert.

Herr Dünnebacke, vielen Dank für das Gespräch und weiterhin viel Erfolg!
   


Ihre Vorteile mit der Direktversicherung

  • Garantierte Rentenzahlung – ein Leben lang
  • In der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Bei Jobwechsel Möglichkeit einer Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung
  • Eingezahlte Beiträge sind auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher
  • Zusätzliche Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung möglich

 

Die fünf Alternativen einer betrieblichen Altersvorsorge:

Direktversicherung

Die klassische Lösung der betrieblichen Altersversorgung und die am häufigsten gewählte Form ist die Direktversicherung.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist die betriebliche Altersversorgung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit ihm können Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Unterstützungskasse

Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen.

Pensionszusage

Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden.


Sorgen Sie mit einer Direktversicherung fürs Alter vor und sichern Sie sich eine garantierte lebenslange Rentenzahlung.

Wir machen den Weg frei. Gemeinsam mit den Spezialisten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe VolksbankenRaiffeisenbanken.