Erfahren Sie im Gespräch mit Stefan Brinkmann, Kundenberater mit Schwerpunkt Baufinanzierung und Immobilien, wie Sie Ihr Haus energetisch sanieren können.
Im Gespräch mit...
Stefan Brinkmann, Kundenberater Baufinanzierung/Immobilien, der Ihnen einen Überblick über Kosten, Nutzen und Fördermittel beim Thema Sanierung gibt.
Es gibt viele gute Gründe, sein Haus energetisch zu sanieren: Für Käufer von Bestandsimmobilien wäre das zum einen die Pflicht zur Sanierung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Aber auch die steigenden Energiepreise zwingen viele Hauseigentümer, ernsthaft über eine energetische Sanierung nachzudenken. Und schließlich gibt es noch das große Feld der Sanierungsförderung, denn der Staat unterstützt viele Sanierungsvorhaben finanziell.
Herr Brinkmann, was ist eine energetische Sanierung?
Stefan Brinkmann: Als „energetische Sanierung“ werden bauliche Änderungen an einem Gebäude bezeichnet, die dazu dienen, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Das spart nicht nur Kosten, sondern entlastet die Umwelt.
Ich darf es einmal kurz aufzählen. Mögliche Sanierungsmaßnahmen sind:
- Erneuerung alter Fenster und Außentüren
- Wärmedämmung für Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Heizungssanierung
- Integration von Solarthermie-Anlage
- Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Welche energetischen Maßnahmen für das entsprechende Haus sinnvoll und möglich sind, erfahren die Hauseigentümer im Gespräch mit einem Sachverständigen, zum Beispiel einem Energieberater. In manchen Fällen besteht für Käufer von Bestandsimmobilien eine Pflicht zur energetischen Sanierung: Häuser, die beispielsweise vor 2002 erbaut wurden, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, innerhalb von zwei Jahren nach Einzug saniert werden. Je nach Standard der Immobilie und dem Einzugsdatum ist ein Austausch der Heizung sowie die Dämmung von Rohrleitungen und Dach notwendig.
Herr Brinkmann, welche Vorteile hat eine energetische Sanierung?
Stefan Brinkmann: Energetische Maßnahmen an einem Haus durchzuführen, kann durchaus hohe Kosten verursachen. Dennoch lohnt sich eine energetische Sanierung in den meisten Fällen: Ein energieeffizientes Haus schont langfristig nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Außerdem steigert eine energetische Gebäudesanierung den Wohnkomfort und trägt zum Werterhalt der Immobilie bei.
Zusammengefasst bietet eine energetische Sanierung folgende Vorteile:
- Energieeinsparung und Heizkostenersparnis
- Umweltschutz durch weniger CO2-Emission
- Sicherung bzw. Schaffung hygienischer und behaglicher Wohnverhältnisse
- Werterhalt beziehungsweise Wertsteigerung der Immobilie
- Staatliche Förderungsmöglichkeiten als Finanzierungshilfe
Okay, Herr Brinkmann, einverstanden. Nur wie kann der Hauseigentümer eine energetische Sanierung planen beziehungsweise angehen?
Stefan Brinkmann: Eine gute und berechtigte Frage, die ich ausführlich beantworten möchte. Eine energetische Sanierung will gut geplant sein. Bevor die Hauseigentümer oder ein beauftragtes Unternehmen sich ans Werk machen, sollten sie die folgenden Punkte und Empfehlungen meinerseits einmal durchgehen:
Zuerst hilft es, den energetischen Zustand des Gebäudes einzuschätzen und sich folgende Fragen zu stellen:
- In welchem Zustand ist die Dämmung von Dach und Wänden?
- Wie alt ist die Heizung?
- Sind die Fenster dicht?
- Liegt der Jahresverbrauch über 15 Liter Heizöl oder über 15 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche?
Im nächsten Schritt sollten sie die Einzelmaßnahmen in einen Plan überführen. Ein Energieberater nimmt die ermittelten Schwachstellen auf, ergänzt um weitere bislang unerkannte und hilft ihnen dabei, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Dieser beschreibt alle Maßnahmen in Stufen, die schrittweise und sinnvoll in der richtigen Reihenfolge umgesetzt werden können.
Mein Tipp: die Kosten für die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten, kurz EEE genannt, werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst.
Bei der Maßnahmenplanung sollten die Hauseigentümer - je nach Umfang der energetischen Sanierung - auf jeden Fall Experten einbeziehen. Dies spart oftmals Zeit und Geld. Architekten koordinieren das Bauvorhaben, Fachingenieure übernehmen die technische Planung, qualifizierte Handwerksbetriebe führen die Maßnahmen durch.
Im Rahmen der energetischen Sanierung sollten sie auch an andere notwendige Baumaßnahmen denken: Möchten sie anbauen oder die Wohnfläche unterm Dach vergrößern? Soll ihr Zuhause altersgerecht umgebaut werden? Dann ist es sinnvoll, diese Bauvorhaben mit der Sanierung zu kombinieren, um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen.
Eine Grobplanung des finanziellen Rahmens durch den Architekten gibt den Immobilieneigentümern eine erste Orientierung. Sie sollten Ihr Eigenkapital und die finanzielle Belastung durch ein Darlehen realistisch einschätzen und einen Puffer für Unvorhergesehenes einplanen. Der Staat fördert aktuell energetische Modernisierungsmaßnahmen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, sollten sie die Kriterien und Anforderungen kennen. Es gibt beispielsweise einen Direktzuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt, desweiteren steuerliche Abschreibung oder einen KfW-Tilgungszuschuss.
Kommen wir nun zur Ausführungsplanung durch den beauftragten Architekten. Diese Planung koordiniert die einzelnen Schritte und dient den am Bau beteiligten Gewerken als Grundlage. Der Eigentümer legt in diesem Zug weitere Details fest, zum Beispiel welche Baustoffe verwendet werden sollen. Hier entscheiden sich immer mehr Modernisierer für klimaschonende oder nachwachsende Materialien. Spätestens jetzt müssen die Eigentümer auch entscheiden, ob und wenn ja welche Maßnahmen der energetischen Sanierung sie in Eigenleistung umsetzen können. Zudem muss ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, um die Ausführung nicht auszubremsen.
Angebote für die Umsetzung sollten eine Leistungsbeschreibung enthalten, inklusive der konkreten Angabe von Materialien und dem geplanten Ausführungszeitraum. Je umfangreicher die Maßnahmen sind, umso günstiger fahren sie mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung, weil sie die Gewerke dann sicher kalkulieren können. Ist die Entscheidung gefallen, wird ein Bauvertrag aufgesetzt. Dieser enthält in der Regel Angebot, Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung sowie die Zahlungsbedingungen.
Und „last but not least“: Die ordnungsgemäße Durchführung der energetischen Maßnahmen sollte ein qualifizierter Bauleiter oder der Architekt überwachen und dokumentieren. Dieser kümmert sich um die Koordination aller beteiligten Firmen vor Ort, löst auftretende Probleme und kontrolliert die Qualität. Abschließend werden die erbrachten Leistungen abgenommen. Dazu können beispielsweise sogenannte „Blower-Door-Tests“ vereinbart werden. Mit diesen Tests lässt sich die Dichtigkeit der Gebäudehülle bestimmen. Werden Mängel entdeckt, muss die beauftragte Firma diese beseitigen. Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, sollten sich die Hauseigentümer in die technischen Anlagen einweisen lassen. Haben sie staatliche Förderungen beantragt, sollten sie gemeinsam mit dem Architekten prüfen, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Unsere Checkliste "Energetisch Sanieren" hilft Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Maßnahmen. Damit behalten Sie alles im Blick: von der Vorbereitung, über die betroffenen Gewerke bis hin zu Kosten und Förderungen.
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Herr Brinkmann, das ist ja eine Menge an Tipps und Informationen, die ein Hausbesitzer wissen beziehungsweise bei seinem Vorhaben berücksichtigen sollte. Und was kostet dann so eine energetische Sanierung?
Stefan Brinkmann: Die Kosten für eine energetische Sanierung lassen sich pauschal nur schwer beziffern. Dafür sorgt allein schon der Anstieg der Baupreise. Und natürlich kommt es auf den Umfang und die Art der energetischen Sanierung an. So wird beispielsweise eine Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem günstiger ausfallen als eine mit einem ökologischen Dämmstoff.
Im Folgenden liste ich mal eine Reihe von energetischen Sanierungsmaßnahmen inklusive der ungefähren Preise auf.
Bei einer energetischen Sanierung gibt es viele Kostenfaktoren zu berücksichtigen. (Quelle: istock - 1072787572)
Bei diesen ungefähren Kosten für eine energetische Sanierung gehe ich von einem Beispielhaus mit folgenden Parametern aus:
- Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren
- ca. 80 Quadratmeter Grundfläche
- eineinhalb Geschosse
- Fünf Zimmer
- ca. 130 Quadratmeter Wohnfläche
Die genannten Preise verstehen sich inklusive Montage und Mehrwertsteuer. Sie sind aber unverbindliche, grobe Schätzungen und können – je nach Haus, Region und Ausführung – stark von den tatsächlichen Kosten abweichen. Vor allem bei den regenerativen Heizungsarten ergeben sich preislich große Unterschiede.
Herr Brinkmann, zu guter Letzt: Wie sieht es für die Hauseigentümer mit Förderungsmitteln für ihre energetische Sanierung aus?
Stefan Brinkmann: Einen nicht unerheblichen finanziellen Anteil bei der energetischen Sanierung können staatliche Förderungen ausmachen. Mit dem Klimaschutzprogramm beispielsweise will die Bundesregierung die notwendigen Schritte einleiten, um die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Energieverbrauch von Gebäuden stark reduziert werden. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, legt die energetischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Betroffen sind vorwiegend Heizung und Dämmung. Die CO2-Bepreisung ist ein weiterer Faktor, der für eine Sanierung spricht, da die Preise für Erdgas und Heizöl weiter steigen. Um Immobilienbesitzer zu entlasten, ist in dem Klimaschutzpaket gleichzeitig eine verstärkte Förderung von energetischen Maßnahmen festgeschrieben. Das bedeutet: Der Staat beteiligt sich daran, wenn Eigentümer ihr Haus klimafreundlich umbauen.
Herr Brinkmann, vielen Dank für das interessante und ausführliche Gespräch.
Neuerung ab 2024: Wohn-Riester für energetische Sanierung einsetzbar
Als Wohneigentümer haben Sie ab 1. Januar 2024 die Option angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig einzusetzen. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen dürfen Sie dafür verwenden.
Folgende Sanierungsarbeiten fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen (bei Letzterem auch der Einbau)
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Um den
Wohn-Riester für energetische Sanierungszwecke zu nutzen, sind einige
Voraussetzungen zu erfüllen: So muss das ausführende Fachunternehmen die
Durchführung der energetischen Maßnahmen bescheinigen. Darüber hinaus darf
keine Doppelförderung vorliegen. Das bedeutet, dass Sie das
Altersvorsorgevermögen nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwenden können,
für die keine sonstigen Förderungen oder steuerlichen Vorteile gewährt wurden bzw.
werden. Und schließlich ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
(Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zur förderunschädlichen Entnahme zu
stellen.
Die Mindestentnahmebeträge belaufen sich dabei auf:
- mindestens 6.000 Euro bei Umsetzung innerhalb von drei Jahren (anschaffungsnaher Aufwand)
- mindestens 20.000 Euro zu einem späteren Zeitpunkt